WARUM SOLLTE MAN JAPAN TROTTER VERTRAUEN ?
- Alle touristischen Dienstleistungen von Japan Trotter werden gewährleistet von :
Abroad Co. Ltd. “Japan Trotter”
2-16-17-102 Mejiro TOSHIMA-KU
TOKYO 1710031 JAPAN
Tel. +81-(0)3-5952-8560
Fax. +81-(0)3-5952-8513
Reiselizenz Nr. 3-5340 – ausgestellt von der Präfektur von Tokyo
- Wir behandeln die Emails persönlich und zeitnah.
WIE KANN ICH AN EINER DER REISEN TEILNEHMEN ?
Indem Sie uns eine Email an folgende Adresse senden: kontakt@japantrotter.de
Oder indem Sie auf einen der zahlreichen Links auf der Homepage zugreifen.
WIE ZAHLE ICH MEINE REISE : PER SCHECK, KREDITKARTE ODER ÜBERWEISUNG ?
Es ist möglich per Kreditkarte zu zahlen, wenn Sie von den eingeschlossenen Versicherungen profitieren möchten (unter Vorbehalt der Bedingungen, denen Ihre Kreditkarte zugrunde liegt).
Für mehr Sicherheit empfehlen wir Ihnen, per Überweisung zu zahlen.
KÜMMERT SICH JAPAN TROTTER UM DEN KAUF DER FLUGTICKETS ?
Betreffs des Flugtickets überlassen wir die Wahl und die Freiheit unseren Kunden. Heutzutage sind wir dank des Internets nicht mehr dazu verpflichtet, in einem Reisebüro Flugtickets zu kaufen. Wenn Sie möchten, können Sie selbst Ihren eigenen Flug, den Preis, die Daten und die Fluggesellschaft, die Ihnen am meisten zusagt, festlegen.
Aber wir können uns auch um die Reservierung Ihres Flugtickets kümmern.
Fragen betreffs des Aufenthalts in Japan
BENÖTIGT MAN EIN VISUM FÜR JAPAN ?
Nein, bei Ihrer Ankunft in Japan erhalten Sie ein Touristenvisum, das Ihnen eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gewährt.
Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, brauchen Sie sich in Deutschland vor Ihrer Abreise um keine Papiere zu kümmern.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass. Bitte setzen Sie sich betreffs der Ausstellung eines Reisepasses mit dem Rathaus Ihres Wohnortes in Verbindung. Hier sei ausdrücklich gesagt, dass für einen Aufenthalt in Japan ein biometrischer Reisepass nicht notwendig ist.
Beachten Sie bitte, dass sich die Zeitdauer für den Erhalt eines Reisepasses in den Sommermonaten verlängert. Wir bitten die Bürger, die keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, sich bei der Botschaft von Japan oder dem für sie zuständigen Konsulat zu erkundigen.
ICH BIN MINDERJÄHRIG, KANN ICH AN EINER IHRER REISEN TEILNEHMEN ?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen (begleitet durch eine volljährige Person, Einverständniserklärung von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten)
WELCHE ZAHLUNGSWEISE IST VOR ORT ZU BEVORZUGEN ?
Die bevorzugte Zahlungsweise in Japan ist Bargeld, die Japaner selbst zahlen sämtliche Einkäufe mit Bargeld, andere Zahlungsweisen sind selten. Es gibt sehr wenig Taschendiebe in Japan, daher ist es unproblematisch, mit Bargeld in der Tasche durch das Land zu reisen.
Die Verwendung von Bank- oder Kreditkarten ist bei weitem nicht so verbreitet wie bei uns, und Reiseschecks sind nicht einfach zu verwenden. Es kann mitunter viel Zeit kosten, die Schecks in Banken umzutauschen, da die Japaner nicht daran gewöhnt sind.
“Japan Trotter” ist eine eingetragene Marke
Hokkaido | Tohoku | Honshu | Kanto | Ogasawara | Chubu | Hokuriku | Kinki | Kansai | Chugoku | Setonaikai | Okinawa
Abenteuerreisen | Kulturreisen | Thematische Reisen | Maßgeschneiderte Reisen | Luxusreisen
Alle unsere Aufenthalte werden von Abroad.co.ltd durchgeführt (regelmäßiger Teilnehmer an der Tourismusmesse Yokoso in Japan)
Gesellschaft mit einem Kapital von 10.000.000 Yen – Reiselizenz durch die Präfektur von Tokyo erteilt, Mitglied von JATA (Japan Association of Travel Agents)




